Allgemeine Geschäftsbedingungen der BASI® Pilates Germany/Austria/Switzerland/Scandinavia, Inhaberin Natascha Eyber

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Vereinbarungen über die Ausbildungen zum Pilates-Trainer und die Fortbildungen, die von BASI® Pilates Germany/Austria/Switzerland/ Scandinavia, Inhaberin Natascha Eyber, Kaiser-Ludwig-Str. 21, 82256 Fürstenfeldbruck (nachfolgend Anbieter) insbesondere auf Grundlage der Webseite
www.basipilates-natax.net mit den Kunden und Auszubildenden (nachfolgend Teilnehmer) abgeschlossen werden.

2. Persönlicher Geltungsbereich
Der Anbieter geht davon aus, dass sämtliche Teilnehmer die Vereinbarungen auf Grundlage einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit oder zu deren Begründung abschließen, sodass kein Teilnehmer Verbraucher ist. Sollte im Einzelfall der Vertrag doch mit einem Verbraucher abgeschlossen sein, gelten diese AGB gleichwohl.

3. Leistungen des Anbieters
Die Leistungen des Anbieters entsprechen mindestens den Richtlinien und Standards von BASI® Pilates International. Die Ausbildung entspricht dabei jeweils den landestypischen Voraussetzungen. Es ist Sache des Teilnehmers, sich hinsichtlich dieser Richtlinien und Standards im Detail zu informieren.
Leistungsänderungen im Vergleich zu den auf der Webseite dargestellten oder den Richtlinien und Standards von BASI® Pilates International entsprechenden Leistungen sind dem Anbieter jederzeit gestattet, soweit sich hieraus für den Teilnehmer kein rechtlicher oder tatsächlicher Nachteil ergibt oder soweit die Änderung einer gerichtlichen, behördlichen Entscheidung oder einer Änderung der Rechtslage geschuldet ist.
Im Übrigen sind Leistungsänderungen zulässig, soweit diese dem Teilnehmer zumutbar sind.

4. Vertragsabschluss
Verträge und Vereinbarungen mit dem Anbieter über die Ausbildung zum Pilates-Trainer kommen ausschließlich durch die Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarungen über die Ausbildung zum Pilates-Trainer durch den Teilnehmer (Angebot) und die Gegenzeichnung des Anbieters (Annahme) zustande.
Es genügt hierbei die Textform.
Verträge und Vereinbarungen über Fortbildungen für Pilates-Trainer kommen zustande über die Anmeldung des Teilnehmers auf der Webseite des Anbieters (Angebot) und die online erfolgende Bestätigung der Anmeldung (Annahme).
In diesen Fällen bedarf es keiner Vertragsunterzeichnung.

5. Allgemeine Bestimmungen für die Durchführung der Ausbildungskurse und Prüfungen
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die persönlichen und körperlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Kursen und Prüfungen zu erfüllen.
Der Anbieter stellt dem Teilnehmer zur Absolvierung der Ausbildungen die jeweils vereinbarten Kursmodule für den Zeitraum eines Jahres ab vereinbartem Kursbeginn zur Verfügung. Sollten in diesem Zeitraum nicht alle Kursmodule absolviert sein, kann die Abschlussprüfung nicht (mehr) stattfinden.
Nicht wahrgenommene Kursmodul-Tage/Stunden können einmalig ohne zusätzliche Vergütung, ansonsten nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten kostenpflichtig (die Höhe der Zusatzkosten entspricht dabei dem Verhältnis der nachzuholenden Tage/Stunden zu der Gesamtzeit der gebuchten Maßnahme) nachgeholt werden.
Der Anbieter stellt dem Teilnehmer für den Zeitraum eines Jahres ab vereinbartem Kursbeginn nach zeitlicher Absprache mit dem jeweiligen Studio die Möglichkeit zur Absolvierung der für die Anmeldung zur Abschlussprüfung erforderlichen Praxis- Hospitations- und zur Verfügung.
Der Anbieter stellt dem Teilnehmer das erforderliche Ausbildungsmaterial (Kursunterlagen) zur Verfügung.
Ein Anspruch auf Verlängerung des Zeitraums von einem Jahr ab vereinbartem Kursbeginn besteht nicht, es sei denn, der Teilnehmer weist einen wichtigen Grund hierfür nach und beantragt die Verlängerung vor Ablauf der Frist in Textform.
Die Abschlussprüfung wird ausschließlich auf Grundlage einer fristgerechten Anmeldung des Teilnehmers abgenommen.
Der Teilnehmer hat die Bestimmungen des jeweiligen Studios, in dem die Kurse und Praxisstunden absolviert werden zu beachten, insbesondere auch in Bezug auf die zeitliche Einteilung seiner Stunden.

6. Rücktrittsrecht, Kündigung
Dem Anbieter steht ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag zu, wenn der vereinbarte Kurs insbesondere aufgrund zu geringer Anmeldezahlen storniert wird.
Die Einzelheiten hierzu regelt die jeweilige Vereinbarung.
Der Anbieter wird dem Teilnehmer aber nach Möglichkeit die Teilnahme an einem anderen Kurs, gegebenenfalls auch an einem anderen Kursort, anbieten.
Dem Teilnehmer steht ein Rücktrittsrecht nicht zu.
Sollte der Teilnehmer dennoch vor Kursbeginn erklären, an dem Vertrag nicht festhalten zu wollen, so schuldet er im Falle der Zustimmung des Anbieters zur Vertragsauflösung eine Stornierungsgebühr i.H.v. 50 € bei einer Vertragsauflösung bis 30 Tage vor Kursbeginn, eine Stornierungsgebühr i.H.v. 50 % der Ausbildungsvergütung bei Vertragsauflösung bis 15 Tage vor Kursbeginn und eine Stornierungsgebühr i.H.v. 75 % der Ausbildungsvergütung bei Vertragsauflösung bis 8 Tage vor Kursbeginn.
Dem Teilnehmer bleibt jeweils vorbehalten, einen etwa geringeren Schaden des Anbieters nachzuweisen.
Eine ordentliche Kündigung der jeweiligen Vereinbarung ist ausgeschlossen.
Beide Parteien sind aber beim Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Für den Anbieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Teilnehmer trotz entsprechender Aufforderung/Abmahnung in Textform gegen Bestimmungen der Vereinbarung oder die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Studios verstößt.
Jede Erklärung über Rücktritt oder Kündigung bedarf der Textform.
Sollte der Teilnehmer die Ausbildung abbrechen, sich nicht (rechtzeitig) zur Abschlussprüfung anmelden bzw. ohne wichtigen Grund kündigen, so bleibt die vollständige Ausbildungsvergütung verwirkt.
Gleiches gilt bei einer wirksamen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund des Anbieters.
Im Falle einer wirksamen Kündigung aus wichtigem Grund des Teilnehmers, erhält dieser die Ausbildungsvergütung anteilig entsprechend dem Verhältnis der bereits absolvierten Kursmodultage zu den Gesamttagen abzüglich einer Pauschale von 100 € für den Verwaltungsaufwand und einer weiteren Pauschale von 200 € für die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Bücher/Kursunterlagen zurückerstattet.

7. Urheberrechte, geistiges Eigentum, Vertraulichkeit und Geheimhaltungspflicht
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass sämtliche Rechte in Bezug auf die BASI-Traineraus- und fortbildung, einschließlich der Materialien, geschützt sind. Er verpflichtet sich, jedwede Verstöße gegen die geschützten Rechte zu unterlassen, einschließlich der Unterstützung Dritter und der Weitergabe vertraulicher Informationen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, jeden (drohenden) Verstoß gegen die geschützten Rechte dem Anbieter zu melden.

8. Haftung
Die Haftung des Anbieters mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn der Schaden resultiert aus der Verletzung einer Kardinalpflicht.
Keinerlei Haftung übernimmt der Anbieter für Schäden, die aus einem Gesundheitszustand des Teilnehmers resultieren, der dem Anbieter nicht ausdrücklich bekannt gegeben wurden. Der Teilnehmer bestätigt hierzu, vor Vertragsabschluss eine ärztliche Überprüfung seines Gesundheitszustandes veranlasst zu haben, die eine Tauglichkeit für die vereinbarte Aus/Fortbildung bestätigt.
Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Kursen, wie auch den weiteren Stunden immer mit einem Unfallrisiko und einer Verletzungsgefahr verbunden ist und insoweit der Anbieter keine Haftung übernehmen kann, es daher Aufgabe des Teilnehmers ist, sich gegen solche Unfälle und Verletzungen zu versichern und er das Training und die Kurse auf eigene Gefahr absolviert.

9. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (Fürstenfeldbruck).

Als Ausbildungsinstitut anerkannt von:

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